Spielverlegungen und -absagen

sind an Andreas Eiler zu melden, der auch gerne für Rückfragen zur Verfügung steht.
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Hier kannst Du die Liste mit den Mannschaftsführern aufrufen.

In § 17 Punkt 4 der Sportordnung haben wir dazu vereinbart:

Eine Spielvorverlegung ist grundsätzlich möglich, eine Spielnachholung innerhalb der beiden darauffolgenden Spielwochen (lt. Spielplan) wird geduldet (Ausnahmen siehe § 17, Punkt 5). Voraussetzung hierfür ist das Einvernehmen beider Mannschaften. In jedem Fall (egal ob Vorverlegung oder Spielnachholung) ist der neu festgelegte Termin von der Heimmannschaft sofort dem für sportordnungsrelevante Belange zuständigen  Verbandsausschussmitglied zur Veröffentlichung auf der Homepage zu melden. Verlegungen, die über die beiden darauffolgenden Spielwochen hinausgehen, werden vom Verbandsausschuss nur in Sonderfällen genehmigt (z.B. Bahndefekte/ Einsatz bei überregionalen Veranstaltungen).

Spielverlegungen

Spielabsagen